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Die Geschichte der Firma

Das Unternehmen hat sich als ein Dienstleister für fremdsprachige Kommunikation im Mai 2009 geformt.

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Beglaubigte Übersetzung

Im Sinne der ungarischen Gesetze ist in Ungarn ausschließlich das OFFI (Országos Fordító és Fordításhitelesítő Iroda (Nationale Übersetzer und beglaubigte Übersetzungsbüro) – 1063 Budapest, Bajza u. 52.) berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen.
 
Jedoch können wir in allen Fällen sog. offizielle Übersetzungen anfertigen! Darunter ist eine Fachübersetzung, die durch ein Übersetzungsbüro angefertigt und mit seinem Firmenzertifikat versehen wird zu verstehen, die mit dem Duplikat des originalen Materials zusammengefügt ist, und mit dem Stempel des Büros versehen wird. Dieser Typ der "offiziellen" Übersetzung wird weltweit akzeptiert. Die von unserer Firma angefertigten "offiziellen" Übersetzungen wurden schon von unsere Kunden ohne Probleme in Australien, Österreich, England, Tschechien, Kroatien, Deutschland, Slowenien, Rumänien, in den Vereinigten Staaten und noch in zahlreichen Länder akzeptiert und verwendet. Bisher haben wir noch keine einzige Rückmeldung darüber bekommen, dass eine durch unsere Firma angefertigte offizielle Übersetzung irgendwo im Ausland nicht angenommen worden wäre.

Sofern Sie in Ungarn in offiziellen Angelegenheiten Fachübersetzungen in Anspruch nehmen möchten, bietet unsere Firma unter ihren Dienstleistungen auch "offizielle Übersetzung mit Notarieller Beglaubigung" an. Diese Form unterscheidet sich von der simplen, mit Firmenzertifikat versehenen offiziellen Übersetzung, indem wir diese Dokumente zusammen mit dem Firmenzertifikat durch einen Notar beglaubigen lassen. Die notarielle Beglaubigung erledigen wir selbst. Sie haben nichts anderes zu tun, als uns das zu übersetzende Material zu übersenden, und wir erledigen alles, auch die notarielle Beglaubigung. Der Preis dieser Dienstleistung ist durch den Preis der notariellen Beglaubigung erhöht.

ACHTUNG! Wenn Sie in Ungarn in offiziellen Angelegenheiten Fachübersetzung in Anspruch nehmen möchten, bitten wir Sie darum, sich in allen Fällen bei der Aufnahmepartei, Behörde zu erkundigen, ob sie eine durch ein offizielles Übersetzungsbüro erzeugte, durch einen Notar beglaubigte Fachübersetzung annehmen, oder sie unbedingt auf eine durch die OFFI beglaubigte Übersetzung bestehen. Falls die ungarische Behörde ausschliesslich die beglaubigte Übersetzungen von OFFI annimmt, wenden Sie sich bitte direkt an OFFI.